Aktuelles vom 15.01.10

Auslegungen zur Energieeinsparverordnung 2009 online

Schon bei früheren Fassungen der EnEV waren in der Praxis immer wieder Detailfragen aufgekommen, die sich aus dem Text der Verordnung allein nicht beantworten ließen. Die für den Vollzug der Verordnung verantwortlichen Ministerien der Länder haben deshalb im Zuständigkeitsbereich der Fachkommission "Bautechnik" eine Projektgruppe eingesetzt, die Auslegungen zu solchen Fragen entwickelt. Die Antworten finden Sie hier: http://www.bbsr.bund.de/cln_016/nn_22276/BBSR/DE/Fachthemen/Bauwesen/EnergieKlima/GesetzlicheRegelungen/AuslegungenEnEV2009/EnEVFragen2009.html

Die EnEV 2009 ist Teil der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und stellt Anforderungen an die energetische Beschaffenheit neuer Gebäude, aber auch für bestimmte Fälle baulicher Veränderungen an beheizten und gekühlten Gebäuden. Hinzu kommen ausgewählte Nachrüstungspflichten. Diese beschränken sich auf Maßnahmen, bei denen von einer hohen Wirtschaftlichkeit der Investition ausgegangen wird.

Neben den aktuellen Auslegungen können Interessierte weitere Informationen zur Energieeinspargesetzgebung unter www.bbsr-energieeinsparung.de abrufen.







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